Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsinterposition
Reichsinterposition, f. Konfliktvermittlung durch Kaiser und Reich bdv.: Reichsmediation vgl. Interpositionsschrift, reichsgütlich daß, weilen die reichs-abschiede geben, daß vormahls in dergleichen [Streit-] faͤllen eine kayserliche und reichs-interposition angetragen worden, auch anjetzo in solchen terminis interpositionis zu verbleiben [sei] 1666 RAbsch. IV 41 Faksimile vermitlst einer, baiden interessierten cronen nomine imperii anzubieten habenden reichsinterposition und mediation 1667 UrkBurgundKr. III 213 [Protokoll des Fürstenkollegs:] erinnerte Magdeburg, daß ... secundo pro verbis "h…