Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsherrschaft
Reichsherrschaft, f.
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weil ... ich allein von solcher reichs-herrschafft wegen die session und stimm in dem ... crays zu begehren hab1630 Moser,StaatsR. 26 S. 498 Faksimile
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buͤrger und einwohnere unser stadt und freyer reichsherrschaft A.1648 Schlüter,WestfProvR. I 509 Faksimile
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daß die Auburg eine immediate freye reichs-herrschafft von undencklichen zeiten her gewesen1746 Moser,StaatsR. 26 S. 300 Faksimile
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das so genannte schlitzer- oder goͤrtzische land lige in einem geschlossenen bezirck beysammen und bestehe, ohne die schloͤsser, aus einer statt, 3 gerichten und 2 ohnmittelbaren reichs-herrschaften, daruͤber sie alle landesherrliche jura haben1746 Moser,StaatsR. 26 S. 452 Faksimile
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warum von einigen ober-rheinischen crays-staͤnden denen innhabern der reichs-herrschaft Ollbruͤcken die crays-standschafft darum bestritten werden wolle1746 Moser,StaatsR. 27 S. 127 Faksimile
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hat ... der von Rechberg aber sein adeliches stammhaus Hohen-Rechberg zu einer reichs-herrschafft erheben lassen1769 Moser,RStändeLand. 132 Faksimile
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indem sich nicht wohl schicken wuͤrde, zu verwaltung einer reichsherrschaft, welche vielleicht ein einziger beamter mit zwey schreibern uͤbersehen kann, ganze collegia anzuordnen1770 Kreittmayr,StaatsR. 155 Faksimile
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graf J. v. Tilly ... bekame ... Breiteneck, Freystatt ... und Hollenstein geschenckt, welche von dem kayser ... unter dem nahmen Breiteneck zu einer reichsherrschafft erhoben wurden1773 Moser,KreisVerf. 67 Faksimile
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daß bey denen haͤuseren unser gegenwaͤrtigen verein- und correspondenz einverleibten grafen und herren, die zu aufrechterhaltung und fortpflanzung des uns gebuͤhrenden ansehens und standsmaͤßigen unterhalts, vor allem hoͤchst noͤthig, ohnmittelbahre reichs- graf- und herrschaften vollkommen und bestaͤndig conservirt1780 Mader,ReichsrMag. I 396 Faksimile
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[Buchtitel:] vollständige beschreibung aller in dem hertzogtume der obern Pfalz der landgrafschaft Leuchtenberg, und andern oberpfälzischen reichsherrschaften sich befindlichen land-pfleg- und herrschaftsgerichter1783 Rall,Kurbayern 11
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von den unmittelbaren reichsgliedern, die keine reichsstände sind ... diese sind die reichsritterschaft, die freien reichsherrschaften und reichsdörferum 1795 StaatsRHeilRömR. 74