Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichshauptmann
Reichshauptmann, m.
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was an. 1500 wegen eines reichs-hauptmanns ... verordnet worden, welchen das cammer-gericht nichts zu gebieten noch zu verbieten gehabt habe1607 Moser,StaatsR. 32 S. 265 Faksimile
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als nach abgang des reichs-regiments die crays-hauptleute dasjenige amt, das vorhero der reichs-hauptmann gehabt, uͤberkommen1747 Moser,StaatsR. 29 S. 258 Faksimile
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Sigmund wollte das reich in vier theile theilen, und ieder sollte einen reichshauptmann uͤber sich haben1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 392 Faksimile