Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsedelmann
Reichsedelmann, m., Reichsedelleute, pl.
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eine schrifftliche reichs-decision, wie ... die staͤnde deß h. reichs von denen chur-fuͤrsten an, biß auf die reichs-edelleut, an keyserl. chur- fuͤrst- und graͤfl. hoͤfen ... zu tractiren1654 Londorp VII 638
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einen so vornehmen reichsedelmann zum bruder haben1696 DWB. VIII 598
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kan ... der geringste reichs-edelmann in Schwaben ebendaher seine reichsfreyheit leiten, wo solche der maͤchtige herzog von Wuͤrtemberg herfuͤhret, weil beyde ehedem unter einem nexu gestanden1775 Moser,Beitr. 616 Faksimile
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die heutigen unmittelbaren reichsedelleute waren ehmals theils als vasallen, theils als dienstleute, und theils als landsaßen den fuͤrsten unterworfen; rissen sich aber ... von dieser abhaͤngigkeit loß, und formirten einen eigenen staatskoͤrper1785 Fischer,KamPolR. I 466 Faksimile