Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsaustrag
Reichsaustrag, m.
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sollen ... an demselben [hoffgericht] ... keyserliche commissiones vnd andere sachen, so vermoͤg der reichsaußtraͤg an vns gelangen ... auch fuͤrter angenommen werdenBadLR. 1622 II 22, 1 Faksimile