Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsadler
Reichsadler, m.
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entschloß sich ein rhat ... den stadtadler und nicht den reichsadler an zweyen orten an das neue haus zu machen1542 Beyschlag,BeitrNördl. II 23
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ward ... vom rathaus, thuͤren und thoren, das bayrische wappen ... abgenommen und mit dem reichs-adler ausgewechselt1668 Fugger,Ehrensp. 657 Faksimile
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hat ... die muͤntz ordnung zu Augspurg anno 1559. ... vorgeschrieben, daß bey dem muͤntzen auf der einen seiten der reichs-adler und reichs apffel in dessen brust gesetzet und des kaysers namen herum geschrieben ... werde1705 KlugeBeamte I² 508 Faksimile
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die beyden hrn. ober-marschaͤlle, mit gantz silbernen marschalls-staͤben, und oben an der spitze mit dem gecroͤnten reichs-adler1720 Lünig,TheatrCerem. II 101 Faksimile
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ist vorbeschribener ... wappen-schild mitten auf der brust eines zwey koͤpffigten schwartzen mit einer kayserl. cron gecroͤnten roͤmischen reichs-adlers1727 Hoheneck I 564 Faksimile
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zum wappen fuͤhret zwar der roͤmische koͤnig ebenfalls den reichs-adler, aber nur mit einem kopf1742 Moser,StaatsR. VII 400 Faksimile
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waͤhrend des zwischenreichs fuͤhren die reichsverweser den zweykoͤpfigten reichsadler, und auf dessen brust das wappen ihres hauses und erzamtes1791 MerkwKönigswahl 17 Faksimile
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schwarz mag der reichsadler wohl eben nicht deswegen seyn, um dadurch das abendland, so wie das morgenland durch das gold anzuzeigen, sondern weil der schwarze adler der groͤßte und staͤrkste ist1798 RepRecht I 261 Anm. x Faksimile