Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichdefension
Reichdefension, f.
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in den übrigen der reichsdefension und exekution und polizeiordnungen auf denselben deputationstag ebenmäßig verwiesenen ... punkten1654 JRA.(Laufs) § 191 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 191
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die reichs- und landesdefension1670 Moser,Reichstage II 374 Faksimile
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hat man [crays] zur gemeinen reichs-defension und securitaͤt ... sich dergestalt parat und gefaßt zu halten bewilliget, daß1685 Moser,StaatsR. 29 S. 356 Faksimile
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die reichs-defension seye nicht des crayses particular-werck1747 Moser,StaatsR. 31 S. 483 Faksimile
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da nunmehr stehende heere bedürfniss sind, und die reichsdefension auf reichsständischen contingenten ruhet, so gehört die unterhaltung eines proportionirten landesmilitärs auch in friedenszeiten zu den reichsbedürfnissen1804 Gönner,StaatsR. 766 Faksimile