Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
regungslos adj. und adv.
regungslos , adj. und adv. ohne regung, vgl. reglos : zu abend schmauste der alte fürst bei dem erzbischof und liesz sich wohl sein, bis er den gebrauch seiner sinne in dem grade verlor, dasz er regungslos in sein zelt geschafft ward. Dahlmann dän. gesch. 1, 331 ; diese ( beterin ) liegt zwar regungslos auf den steinernen altarstufen, doch in der wechselnden beleuchtung bewegt sich ihr schatten. H. Heine 2, 348 ; vor dem schlosse kniete Anton am boden und stützte das haupt des gefallenen reiters mit seinen armen ... langsam wurde der regungslose auf den händen der männer nach dem hause getrage…