Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsvorfahre
Regimentsvorfahre, m.
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die ihnen hievor von unseren regimentsvorfahren gegönten ... sechs märit1637 InterlakenR. 503 Faksimile
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[obgleich von] unseren ... regiments-vorfahren und uns ... ermah- und ordnungen außgangen ... so muͤssend wir doch ... vernemmen, daß solcher befelch keine wuͤrckliche beobachtung ... erreichen moͤgen1659/93 BernStR. VI 1 S. 441 Faksimile
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einen authentischen von unseren seligen regimentsvorfahren besigleten ynzugbrief1671 ZürichOffn. II 7 Faksimile
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über den 13 articul ihrer von unseren regimentsvorfahren ... 1623 bestätigten landtsatzung von erbschaft der seithenlinien1686 Niedersimmental 138 Faksimile
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nachdem wir ... mit besondern mißfallen erfahren müssen, wasmaßen in beeden unsern residenzstätten S. und L. ... weder von unsern regiments vorfahren, weniger von uns selbsten berechtigt und privilegierte caffé häuser errichtet ... worden [sind]1736 Stern,JudSüß 237