Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsvorfahre
Regimentsvorfahre, m. Vorgänger in einem Regierungsamt bdv.: Regimentsvordere die ihnen hievor von unseren regimentsvorfahren gegönten ... sechs märit 1637 InterlakenR. 503 Faksimile [obgleich von] unseren ... regiments-vorfahren und uns ... ermah- und ordnungen außgangen ... so muͤssend wir doch ... vernemmen, daß solcher befelch keine wuͤrckliche beobachtung ... erreichen moͤgen 1659/93 BernStR. VI 1 S. 441 Faksimile einen authentischen von unseren seligen regimentsvorfahren besigleten ynzugbrief 1671 ZürichOffn. II 7 Faksimile über den 13 articul ihrer von unseren regimentsvorfahren ... 162…