Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsschreiber
Regimentsschreiber, m.
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regimentsschreiber 18 thlr 16 rundst.1630/31 ZDKulturg.² 4 (1875) 642
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die ganze wirthschaft in einem solchen districte wurde dem regimentsschreiber aufgetragen, unter dessen befehl zugleich alle bauern auf denen domainen stehen1758 v.Justi,Staatsw. II 107 Faksimile
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bei garnisonveraͤnderungen auf unbestimmte zeit ... muß ... allen wirklichen militairpersonen ... biß zum regimentsschreiber mit einschluß desselben die haͤlfte des fuͤr den mann in friedenszeiten bestimmten servises fortgezahlt werden1810 NCCPruss. XII 2 Sp. 964 Faksimile