Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsform
Regimentsform, f. Herrschaftsform vgl. Regierungsform ist bey den haupt-commißions-handlungen hauptsaͤchlich von anrichtung und einfuͤhrung einer gewissen regimentsform gehandelt 1663 Dähnert,Samml. I 384 [Buchtitel:] idea statuum Europae ... nebst einer ... einleitung zu denen vornehmsten staats-regeln und haupt-maximen in einer republique, welche so wol insgemein, als nach unterscheid der regiments-form in acht zu nehmen [Köln 1699] zu denen bedienungen und officiis publiciis ... sollen employiret werden landeseingeborne, welche der landesrechten ... und gebräuchen genugsam kündig ... [sind]…