Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsbefehl
Regimentsbefehl, m.
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[man] kann ... die ordren auch in solche unterscheiden, die der kriegesherr selbst, und die, so ein officier giebt ... die ersten heißen auch regimentsbefehle1771 Zincke,KriegsRGel. 5 Faksimile