Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
regiment
regiment
- ›Regierungstätigkeit, Leitung, verantwortliche Führung (einer Verwaltungseinheit, einer Institution usw.)‹; ›Ausübung der leitenden, obersten Verwaltung (z. B. in einer Gemeinde, einem Land, einer Kör
- ›(Herrschafts)macht, Oberhoheit (über jn. / etw.)‹; ›Machtposition (eines Herrschers)‹; ›Ausübung von Herrschaft‹; im Unterschied zu 1 vorrangig auf die Herrschaft als abstrakte Entität bezogen, die i
- ›Regierung; institutionalisiertes Gremium von Personen, das mit Regierungs-, Leitungsaufgaben (auch in Vertretung eines Herrschers) in einem Territorium betraut ist‹; metonymisch anschließbar an 1 und
- ›ordnungsgemäßer (bestimmten Regeln, Normen unterworfener) Zustand, geregelte Lebensweise einer Gemeinschaft; öffentliche Ordnung in einem Gemeinwesen‹; speziell, meist preuß.: ›schriftlich fixiertes
- ›Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten, Leben‹; ›Anweisung für eine Lebensweise, die zur Besserung bzw. Heilung einer Krankheit führen soll‹; allgemein: ›Gesundheitslehre‹; meist als Kollektivu
- ›größere militärische Einheit; Truppenteil‹; generalisierend: ›Militär‹.
Etymologie: aus spätlat.