Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
regiment
1. ›Regierungstätigkeit, Leitung, verantwortliche Führung (einer Verwaltungseinheit, einer Institution usw.)‹; ›Ausübung der leitenden, obersten Verwaltung (z. B. in einer Gemeinde, einem Land, einer Kör; 2. ›(Herrschafts)macht, Oberhoheit (über jn. / etw.)‹; ›Machtposition (eines Herrschers)‹; ›Ausübung von Herrschaft‹; im Unterschied zu 1 vorrangig auf die Herrschaft als abstrakte Entität bezogen, die i; 3. ›Regierung; institutionalisiertes Gremium von Personen, das mit Regierungs-, Leitungsaufgaben (auch in Vertretung eines Herrschers) in einem Territorium betraut ist‹; metonymisch anschlie…