Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Regest
Regest
1Register n. ‘(alphabetisch geordnetes) Verzeichnis’, spätmhd. register ‘Verzeichnis, Protokoll’, kontrahiert reister, entlehnt aus spätlat. registrum, mlat. auch register ‘Verzeichnis, Katalog’ (zuerst der Briefe Papst Gregors des Großen), einer Umbildung mit Suffixwechsel von gleichbed. spätlat. regesta Neutr. Plur., eigentlich ‘das Eingetragene’, dem substantivierten Part. Perf. von lat. regerere ‘zurücktragen, -werfen, hinbringen, eintragen, einschreiben’; vgl. lat. gerere (gestum) ‘tragen, (aus)führen’, reflexiv ‘sich verhalten’. Register bedeutet zunächst ‘fortlaufende Aufzeichnung von Verhandlungen, Protokoll’ sowie ‘geordnetes Verzeichnis, Index’, in heutiger Sprache auch ‘mit dem Alphabet versehene, stufenartig beschnittene Karteikarten oder Buchseiten’. – registrieren Vb. ‘in ein Verzeichnis eintragen, einordnen, aufzeichnen, erfassen’ (1. Hälfte 15. Jh.), aus spätlat. registrāre ‘eintragen, aufführen’. Registratur f. ‘das Eintragen in ein Register, Brief-, Aktenablage, -schrank, -raum’ (Mitte 16. Jh.), latinisierende Bildung. Regesten Plur. ‘Auszüge aus Urkunden, Urkundenverzeichnis’ (selten der Sing. Regest n.), entlehnt (17. Jh.) aus spätlat. regesta Neutr. Plur. ‘Verzeichnis, Katalog’ (s. oben).