Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
regalisch
regalisch, adj.
-
in diesem stuͤck [Bodenschätze] die hohen obrigkeiten aller bekannten reiche, und insonderheit auch die roͤm. kaysere, einen sonderbaren hohen und regalischen vorzug gehabt1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 387
-
erweiset sich die regalische und fuͤrstliche hoheit des landes-herrn fuͤrnemlich darinnen, daß er den wild-bann ... hat1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 443
-
nun ist zwar der besitz und genuß eines waldes an sich selbst kein fuͤrstlich regal ... sondern es bestehet die herrlichkeit und regalischer vorzug des landes-herrn ... sonderlich in dem forst-bann1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 461