Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
regalisch
regalisch, adj. Regalien (I) betreffend in diesem stuͤck [Bodenschätze] die hohen obrigkeiten aller bekannten reiche, und insonderheit auch die roͤm. kaysere, einen sonderbaren hohen und regalischen vorzug gehabt 1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 387 erweiset sich die regalische und fuͤrstliche hoheit des landes-herrn fuͤrnemlich darinnen, daß er den wild-bann ... hat 1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 443 nun ist zwar der besitz und genuß eines waldes an sich selbst kein fuͤrstlich regal ... sondern es bestehet die herrlichkeit und regalischer vorzug des landes-herrn ... sonder…