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Referendār

nhd. bis Dial. · 7 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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7 in 7 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Referendār

Bd. 16, Sp. 686
Referendār (lat., auch Referendär, »Berichterstatter«), vortragender Beamter, besonders Titel der im Vorbereitungsdienst bei den höhern Justiz- und Verwaltungskollegien beschäftigten ungeprüften Juristen. In Preußen und Sachsen heißen Referendare die Juristen, nachdem sie das Abgangsexamen von der Universität bestanden haben; in Süddeutschland werden sie Rechtspraktikanten genannt. Der R. hat weder Stimmrecht noch Anspruch auf Bezahlung, seine Beschäftigung soll ihn in erster Linie einführen in die praktische Rechtswissenschaft und ihm das Wissen verschaffen, das er zur Ablegung der Richterprüfung nötig hat. Vielfach aber wird der R. von den Behörden der einzelnen Bundesstaaten zu rein formalen Arbeiten (Sitzungsdienst) in einer dem Zweck seines Aufenthalts bei Gericht nicht gerecht werdenden Art und Weise herangezogen. Wo er dem Staat einen Gerichtsschreiber erspart, verdient er auch Bezahlung. Besser und richtiger ist es aber, den R. während seiner Vorbereitungspraxis nicht überwiegend mit Arbeiten zu beschäftigen, zu denen kein neunjähriges Gymnasialstudium und drei- bis vierjähriges Universitätsstudium notwendig ist. Die Folge dieser ungeeigneten Beschäftigung ist eine ungenügende Ausbildung, mangelnde Berufsfreude und damit ein ungenügendes Examen. Vgl. Daubenspeck, Der juristische Vorbereitungsdienst in Preußen (Berl. 1900). Die Referendare im Verwaltungsdienst heißen Regierungsreferendare. In manchen Ländern werden die Sekretäre (Ministerialräte) der höchsten Staatsbehörde Geheime Referendare genannt. In den päpstlichen Kanzleien ist R. ein Beamter, der die Bittschriften mit seinem Gutachten vorträgt.
1638 Zeichen · 18 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Referendar

    Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer) · +2 Parallelbelege

    referieren Vb. ‘etw. zusammenfassend wiedergeben, Bericht erstatten, vortragen’ (1. Hälfte 16. Jh.), älter auch ‘wieder-…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Referendar

    Goethe-Wörterbuch

    Referendar bei einer Behörde od einem Amt angestellter jur ausgebildeter Berichterstatter; meist als Amtstitel in Vbdg m…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Referendār

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Referendār (lat., auch Referendär , »Berichterstatter«), vortragender Beamter, besonders Titel der im Vorbereitungsdiens…

  4. modern
    Dialekt
    Referendar

    Rheinisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Referendar rəfəręndā:r, rəv- u. rəfęndā:r  Pl. -rš, –rs m.: wie nhd.

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