Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reduktionsgeld
Reduktionsgeld, n.
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wir sahen auch, daß man dazu, weil solche [reduction] ohne geld geschehen konte (welches aber erfordert worden wäre, wenn die officierer wegk gehen sollten, und doch keines da war, ja des ersten reductionsgeldes noch viel nicht ausgekommen) viel ehe zu gelangen vermochte1642 ProtBrandenbGehR. I 434