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Rechtsstand

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Rechtsstand

Rechtsstand, m.

I Rechtssache, Gerichtsverfahren; meton. auch der Rechtsbeistand im Verfahren (1553)
  • die vrtheyl oder sententz sol ... nit andere person so in dem rechtstandt weder durch sich noch durch ire anwaldt verfast verdammen odder ledig erkennen
    1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 29
  • die minderjärigen, thoren, stummen ... sollen ... zu clagen nit ... zugelassen [werden], si haben dann pfleger, vormünder und versorger, durch die si im rechtstand vertreten werden
    1539 Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 334
  • das denselben [Prokuratoren] von ainem mündtlichen fürtrag sechs kreützer, aber von ainem rechtstand zwenunddreissig pfenning, vnnd von ainer yeden rechtschrifft, die ainer selbs gestelt, zwenunduierzig pfenning ... gegeben werden soll
    BairLO. 1553 II 7, 7 Volltext (und Faksimile)
  • an den vntergerichten sol einem procurator oder redner je von einem muͤndlichen vertrag in guͤtlichen sachen acht creutzer: aber von einem rechtstand zehen creutzer [gegeben werden]
    1599 OPfalzLO. 205 Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
  • weil auch bei den landt- und untergerichten mit erkenntnuͤß einer erfolgnuͤß in deme die wiederpart zu solchem rechtsstand nicht citiret ... wirdt, allerhand unordnungen bis anhero vorgenommen
    1610 Scotti,Sayn 619 Faksimile
  • also hatt senatus basiliensis des ordenlichen rechtstandts erlassen R.S., qui anno 1585 G. W. umbgebracht
    1611 Basel/ZRG.² Kan. 53 (1967) 355
  • wan der ubelthäter auff solcher außsage [Belastung einer Person auß dem herren- oder ritterstand] in der tortur, wie auch folgend, wan er gerichtet würd, beharrete, und darauff ... ein interessirte parthey die indicirte person zu recht vornemen wolte, wan [man ?] derselben mächtig seyn und sie unfählbar zum rechtsstand bringen könte
    1627 BöhmLO. R 10 Faksimile (Abschnittsbeginn)
  • centgraff fangt an zu fragen vndt sagt: e.h., ich freg euch, ob dieses unser peinlich centgericht zu diesem rechtsstand auch genugsam besetzt sey
    1631 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 242 Faksimile
  • damit die appellationen ... schläuniger abgetrieben und hiemit dem rechtsstandt in so weith geholffen werde
    1706 BernStR. VII 1 S. 637 Faksimile
  • beginnung des rechtsstands
    1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 396 Faksimile
  • daß gegen den klaͤger ... keine wiederklage statt finden soll, wenn der rechtsstand vor des beklagten fuͤrsten raͤthen allein gefuͤhret wuͤrde
    1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 77 Faksimile
II übersetzt das römisch-rechtliche instantia
Gerichtsstand (I 1), Instanz, vom R. entledigt werden wegen des Ausbleibens des Klägers von der Verpflichtung, vor der jeweiligen Instanz die Rechtssache zu führen, entbunden werden; in den Belegen spiegelt sich der Unterschied zwischen Kontumazial- und Eremodizialverfahren
  • wo auch der clager ... ainen zů recht beschaiden lässt vnd seiner clag ... nit nachkombt so soll ... der gehorsam anntwurtter von der ... clag vnnd nit allain vom rechtstanndt enntlediget [sein]
    1520 BairGO. 23r Volltext (und Faksimile)
  • daruf der richter urteiln sol / nach clag, antwort und zeugen sag, / davon man appellieren mag. / dan hat der erst rechtsstandt ein ende
    1529 MittPfalz 29/30 (1907) 104
  • soll die klag verworffen werden vnnd der antworter darauff zu handeln nicht schuldig seyn, sonder auff sein beger vom rechtstandt ledig erkannt werden
    1534 MainzUGO.(Saur) 6v
  • durch solich appellation ... wirdt die volstreckung der vrtheyl biß nach dem andern odder dritten rechtstandt ... hinderhalten
    1562 Gobler,GerProz. 3r
  • so sich ... zutruͤge, daß der beklagt gehorsamlich erschiene, aber der klaͤger aussenbliebe, so soll der beklagt auff sein begeren vom rechtstandt ledig erkennt werden
    1571 SolmsGO. 22r
  • wo aber die sach nit offenbar, soll der beklagt so gegenwertig entledigt von dem rechtstande vnnd der abwesende klaͤger in kosten erkannt werden
    TeutschForm. 1571 Bl. 20v Faksimile
  • daß der beklagt allein von dem rechtsstandt ... erlediget wirdt
    FrankfRef. 1578 I 19 § 14 Volltext (und Faksimile)
  • wolte aber der antworter, nachdem der klaͤger geruffen, und er ungehorsam erkandt, in der haupt-sache verfahren, und seine gerechtigkeit fuͤrbringen ..., damit er endlich vom recht-stand (ab instantia) oder von der klage (ab impetitione) ledig erkandt ... werden moͤchte
    1639 BrschwLO. II 456 Faksimile
  • von dem rechtsstande, aber nicht von der klage erledigt seyn, instantiâ, at non actione liberari
    1663 Schottel 504 Faksimile
III nur lexikographisch belegt: zuständiges Gericht
  • rechtstand. das gericht, wo iemand recht und urthel zu nehmen schuldig ist
    1762 Wiesand 890 Faksimile
  • der rechtsstand ... dasjenige gericht, welchem jemand zu recht zu stehen verbunden ist, dessen gerichtbarkeit derselbe unterworfen ist
    1798 Adelung² III 1010 Faksimile
IV Rechtszustand
  • was nachtheil ... unserm ... herrn dem roͤmischen koͤnig ... an seiner oberkeit ... darzu aller chur-fuͤrsten und fuͤrsten an jhrer freyheit und rechts-stand ... entstehen wuͤrde
    1497 Harpprecht,StArch. II 119
  • deren ... stände privilegien, alte gewohnheit und aus beeden erwaxene rechtstande
    1716 Chorinsky,Mat. I 162
  • keine den buͤrgerlichen rechts- oder vermoͤgens- stand in unseren landen veraͤndernde folge zuzulassen ist
    1797 BadKirchInstr. 152
  • daß product gegen den verlauf der beweisfrist in den vorigen rechtsstand zu setzen
    1799 RepRecht IV 95 Faksimile
V Rechtshängigkeit eines Prozesses und der damit verbundene Status der Parteien
  • vor der litis-contestation oder da nach befestigung des rechtstandes
    1654 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 355 Faksimile
  • zumahlen ... der blosse dominus utilis und vasallus ... in praejudicium domini directi keine personam standi in judicio, fürnemlich aber, nach angebohrnem licht und recht, selbst diesen rechts-stand alsdann sorgsamst zu vermeiden hat, wenn der sich aufwerfende judex der offentliche adversarius selbst mit ist
    1768 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 413 Faksimile
  • da der beweis im rechtsstande meistens mit großen schwierigkeiten verbunden seyn wird, so duͤrfte damit der proceß wohl beendigt seyn
    1804 v.Berg,PolR. IV 292 Faksimile
VI Rechtsbeschluß
  • als vor jahren die ... kaͤyserl. hrn. commissarien mich in mein anbefohlen mit ordenlichen rechts-stand per definitivam sententiam latam erhaltenes gottshauß eingesetzt
    1714 SGeorgenSchwarzwald 73

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Rêchtsstand

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Der Rêchtsstand , des -es, plur. die -stände, dasjenige Gericht, welchem jemand zu Recht zu stehen verbunden ist, dessen…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Rechtsstand

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Rechtsstand , im Gegensatz zum Besitzstand, der bloßen tatsächlichen Rechtsausübung, der Zustand, der durch das Recht ge…

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Wortbildung

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Zerlegung von rechtsstand 2 Komponenten

rechts+stand

rechtsstand setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

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Cotta, M. (2026). „rechtsstand". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 16. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/rechtsstand/drw
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Cotta, Marcel. „rechtsstand". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/rechtsstand/drw. Abgerufen 16. May 2026.
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Cotta, Marcel. „rechtsstand". lautwandel.de. Zugegriffen 16. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/rechtsstand/drw.
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