Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rechtsbeständig adj. und adv.
rechtsbeständig , adj. und adv. zu recht bestehend ( vgl. zu recht bestehen sp. 383 unter k ): und solche ( summe ) dem dortigen waisenhause auf das rechtsbeständigste verfallen sein. Thümmel 6, 64 .