Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rechenbank
Rechenbank, f., auch m.
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chammer-raͤthe ... so zum rechenbannckh verordnet1569 Reyscher,Ges. XII 381 Anm. 194 Faksimile
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den räten der rechenbank1588 Bernhardt,ZentralbehWürtt. I 43
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alle oͤffentliche rechnungen muͤssen ... wenn sie die einnahme von 500. thaler uͤbersteigen, durch die einsendung an die oberrechenkammern und rechenbaͤnke abgehoͤrt werden1785 Fischer,KamPolR. III 397 Faksimile
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die amts-rechnungen der herrschaftlichen beamten sollen ... zur koͤniglichen rechenbank eingesendet werden1815 WirtRealIndex III 489 Faksimile