Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Recếß
Der Recếß , des -sses, plur. die -sse, aus dem Lat. Recessus. 1) Ein schriftlicher Vergleich, worin sich zwey oder mehrere Personen über eine streitige Sache vergleichen; der Vergleich, Vertrag. Der Haupt-Receß, Neben-Receß, Erb-Receß, Gränz-Receß u. s. f. Daher recessiren, sich vermittelst eines Recesses vergleichen. 2) In den Gerichten einiger Gegenden wird der mündliche Vortrag eines Advocaten vor Gerichte der Receß genannt; welchen Nahmen denn auch ein kurzer, schriftlicher Aufsatz bekommt, welcher anstatt dieses mündlichen Vortrages bey Gerichte eingegeben wird, und seine vorgeschriebene …