Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rauchfangsgeld
Rauchfangsgeld, n.
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die steur und rauchfanggelt dis 72 iars1572 Loserth,SalzbSteir. 1
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ob auch das rauchfang geld und die officiaria als städtische directe steuern zu erlassen seyn möchten1806 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 95
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die grundherrn ... befreieten sie [ihre Untersassen] von allen verbindlichkeiten gegen den staat, ausser dem rauchfangsgelde, welches jeder adliche bauer mit 5 bis 7 pol. gulden fuͤr den rauchfang gab1808 Krug,StaatswPreuß. 119 Faksimile