Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Raubgesindel
Raubgesindel, n.
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weil er noch raubgesindlein merckt1664 Hohenberg X V. 811
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das herumvagierende diebs- und raubgesindel1721 JbWien 14 (1958) 143
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als peinliche untersuchungsfaͤlle ... sollen angesehen werden ... faͤlle, wo ein verbrechen ... unter solchen umstaͤnden begangen worden ist, welche auf einen zusammenhang mit anderm raubs- oder diebsgesindel schließen lassen1813 SammlBadStBl. I 1412 Faksimile