Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratsweib
Ratsweib, n.
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daß verschiedene allhiesige raths- burgers- und beisitzers-weiber und töchter sich ... hoffärtig in kleidung herauslassen1681 Hessen/ZDKulturg. 4 (1859) 599 Faksimile