Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratsgeheim
Ratsgeheim, n.
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das ich ... alls ratsgehaim ... bis in meinen tod versweigen ... will1521 WürtVjh.² 14 (1905) 78
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[soll und will ich] die ratsgehaim biss in mein grueben verschweigen1528 ZeigerLRb. 25f. Volltext
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er wurde verpflichtet, das rathsgeheim zu halten1824 Gemeiner,RegensbChr. IV 250