Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratsansagezettel
Ratsansagezettel, m.
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worauf der chur-saͤchsische gesandte ihme, chur-maynzischen, den zur raths-ansage geschickten, auch wieder mit seinem privat-insiegel signirten raths-ansag-zettul ... remittiret1690 Moser,StaatsR. 45 S. 116 Faksimile
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als ... zu rath angesaget wurde, unter beygehendem raths-ansage-zettul1774 Moser,Reichstage I 352 Faksimile
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so lang nichts neues in den raths-ansag-zettel kommt, oder, wann nicht eine materie ins besondere herausgelesen und betriben wird, geschiehet die ansage nur muͤndlich; ausser deme aber schrifftlich1774 Moser,Reichstage I 440 Faksimile