Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rasenrain
Rasenrain, m.
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das kuͤheleiten (indem sich etliche [bauren] unterstehen, ihre kuͤhe unter dem schein, als wolten sie dieselbe allein von ihren aeckern und auf den gemeinen rasen-reinen erhalten und an stricken fuͤhren lassen, dadurch aber oͤffters andern benachbarten in deren abwesenheit grosser schade zugefuͤget wird) [soll] gaͤntzlich verboten seyn1666 GothaLO. II 3 Tit. 21 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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unter den kuͤnstlichen [grenzzeichen] ... sind folgende merkwuͤrdig: crucifixe von stein oder holz, mark- und rasenreine, saͤulenstangen1801 RepRecht VIII 156 Faksimile
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rasenrein. die graͤnzen, welche von rasen gemacht werden1805 RepRecht XII 168 Faksimile