Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Raesch
Raesch , -er, -este, adj. et. adv. welches im Oberdeutschen am üblichsten ist, wo es in doppeltem Verstande vorkommt. 1) Von harten Körpern, welche einen solchen Grad der Härte haben, daß sie im Zerbrechen oder Zermalmen rauschen oder knirrschen, sagt man, daß sie räsch seyn. Das Brot ist räsch, oder ist räsch gebacken, wenn die Rinde unter den Zähnen knirrschet. Ein Braten ist räsch gebraten, wenn die äußere Haut hart ist. Räsches Papier, im Gegensatze des weichern. In einigen Oberdeutschen Gegenden pflegt man daher auch das Colophonium räsches Harz zu nennen, weil es räscher, d. i. härter, i…