Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rabant
Rabant, m.?
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ward ein weib, so aus boßheit unschuldige leute eines unzuͤchtigen lebens beschuldiget, also bestrafft, daß sie am post lange stehen [mußte], ihr maul mit plautzen durch einen thurm-knecht geschlagen, mit dem raband abgestrafft, und auf ewig der stadt verwiesen [wurde]1616 J.H. Zernecke, Thornische Chronica² ... (Berlin 1727) 256
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ward A.T. ... mit dem raband zehnmal abgeschmissen1632 J.H. Zernecke, Thornische Chronica² ... (Berlin 1727) 286