Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Quartiergeld
Quartiergeld, n. I Geldzahlung, damit eine Unterkunft oder eine Dienstwohnung für Soldaten, Dienstpersonal oder (hohe) Beamte angemietet werden kann, auch die von einem Studenten geschuldete Miete auff ansuchen der ... quartiersleute ist ... dem constabell C.S. anbefohlen, dass er auff der vestung gleich seinen vorwesern wohnen solte, in verbleibung dessen aber wuͤrde ihm nach diesem kein quartiergelt mehr von der gemeine geben werden 1665 HelgolGerProt. 189 hat ... gedachte adeliche leibguardia folgende besoldung ... vor jährliche haußmieth oder quartiergelt ... 45 fl. brab. 1666 Strobl,Obers…