Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Quästor
Quästor (lat.), ein altröm. Magistrat, dem ursprünglich die Kriminalgerichtsbarkeit (daher der Name Quaestores parricidii ), nach Übergang derselben auf die Zenturiatkomitien die Verwaltung der Staatskasse (des aerarium ) übertragen war. Ursprünglich waren es 2 Quästoren, seit 421 v. Chr. stieg ihre Zahl bis Cäsar auf 40, ging aber unter den Kaisern wieder auf 20 zurück. Zwei derselben (die Quaestores urbani ) blieben immer in Rom, um die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu besorgen, die Rechnungen darüber zu führen, Kontrakte abzuschließen und sonstige finanzielle Geschäfte wahrzunehmen. Di…