Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Publicandum
Publicandum lat, subst Gerundivum; vereinzelt Kleinschr; GenSg -ndi od eingedeutscht -ndums; einmal fälschlich ‘Publicum’ (sd) für ‘Publicandum’ B11,161,19 1) kanzleisprachl: öffentliche Bekanntmachung; einmal als Titel Beyliegendes P. [ über die Neuordnung der Weimarer Zeichenschule unter Meyers Leitung, erschienen im ‘Weimarischen Wochenblatt’, 14.6.16 ] enthält das Nothwendigste was dem Publicum von unserer Anstalt zu wissen frommt. Es wird nicht eher abgedruckt als bis der Tag der Eröffnung bestimmt werden kann B51,396 Voigt 10.6.16 Naturforschende Gesellschaft. Wiederbelebung derselben. P…