Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Provisorium
Provisorium
Provision f. ‘anteilig berechnete Vermittlungsgebühr, Vergütung für geleistete Dienste’, im kaufmännischen Bereich entlehnt (Mitte 16. Jh.) aus gleichbed. ital. provvisione (in dieser Verwendung heute auch provvigione), eigentlich ‘das Vorsehen, Anschaffung, Vorrat, Versorgung, Bezahlung’, zurückgehend auf lat. prōvīsio (Genitiv prōvīsiōnis) ‘das Vorhersehen, Fürsorge, Vorkehrung’, mlat. ‘Lebensunterhalt, Versorgung, Einsetzung in ein Amt, Kriegsvorrat’, zu lat. prōvidēre (prōvīsum) ‘vor sich sehen, vorhersehen, Vorsorge tragen, Vorkehrungen treffen’; vgl. lat. vidēre ‘sehen, wahrnehmen, erkennen’. Bereits zuvor finden sich im Dt. die unmittelbar an das Mlat. anzuschließenden Formen mhd. provisie, frühnhd. Provision ‘Verleihung eines Kirchenamtes und der damit verbundenen Einkünfte’ sowie frühnhd. Provisie (15. Jh.), dann (unter Einfluß von ital. provvisione oder afrz. frz. provision ‘Vorrat, Versorgung’?) Provision ‘Lebensunterhalt, Lebensmittel, Vorrat’ (bis ins 18. Jh. vor allem für ‘Kriegsvorrat’ gebräuchlich). – provisorisch Adj. ‘vorläufig, einstweilig, behelfsmäßig’ (2. Hälfte 18. Jh.), wohl nach dem Muster von gleichbed. frz. provisoire, engl. provisory (ursprünglich ‘in Erwartung einer endgültigen Regelung zeitweilig für etw. Sorge tragend’) gebildet zu lat. prōvīsum (s. oben), vielleicht schon ein entsprechendes mlat. Adjektiv voraussetzend (vgl. mlat. provisorius ‘päpstlich verliehen’); dazu latinisierendes Provisorium n. ‘vorläufiger Zustand’ (19. Jh., vgl. gleichbed. frz. provisoire m.).