Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Proviantamt
Proviantamt, n.
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dass ich weder für mein selbs person noch des tragenden proviantampts halben mit dem stainkol ... nichts zuhandlen1601 ZSchwabNeuburg 40 (1914) 152
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dieser gebrauch [Wechsel der Konfessionen bei Stellenbesetzung in Augsburg] soll auch bey den steuer- proviant- bau und andern aemtern, so von dreyen verwaltet werden, uͤblich seyn1684 TheatrPacis I 106 Faksimile
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das generalkriegskommissariat nebst dem proviantamte im felde, ob es wohl sonst, der verfassung nach, seine dependenz von dem geheimden kriegsrathskollegio behaͤlt und ihm subordiniret bleibet, so ist es doch der kriegsgerichtsbarkeit in allen und jeden personalanspruͤchen unterworfen1731/93 Schwarz,LausWB. III 178 Faksimile
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proviantamt, commissariat, wird im felde derjenige ort genennet, wo das proviant eingeliefert und von dar wiederum unter die armee ausgetheilet wird. stehet unter der direction des generalcommissarii1741 Zedler 29 Sp. 990 Faksimile
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anno 1714, 24. aug. beklagte sich das crays-ausschreib-amt, daß bey der crays-cassa und dem proviant-amt an denen vor heurigen sommer umgelegten præstandis das wenigste bezahlt worden1747 Moser,StaatsR. 32 S. 31 Faksimile
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der crays haͤlt ein eigenes proviant-amt, welches entweder das proviant-wesen admodirt, oder es nur administrirt1747 Moser,StaatsR. 30 S. 198 Faksimile
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daß zu Muͤnchen, Mannheim und Duͤsseldorf also fuͤr jede provinz ein solches haupt- kassernen- und proviantamt erstellet werden solle1790 KurpfSamml. V 612 Faksimile
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hingegen stehet bloß nur in friedenszeiten das generalkriegskommissariat und proviantamt unter den civilobrigkeiten, nicht wenn es zu felde gehet1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 37 Faksimile