Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Propergeld
Propergeld, n.
eigenes, persönliches Vermögen
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da aber gemelter dechant seines eignen purpurgeldes, an gebäuden, teichen, widmuthen oder andern was verbauen ... würde, soll ihm ... solches alles wiederum erstattet ... werden1577 Schlesien/Sehling,EvKO. III 454 Faksimile
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die monstranz ist aber auß der khirchen nit genohmen worden ... dan sie dieselb mit ihrem propergelt anno 1477 erkhaufft1578 ZMährSchles. 9 (1905) 447