Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Probelektion
Probelektion, f. Unterrichtsstunde, auch Gesangsprobe, als Eignungsprüfung eines Lehrers sol man sie [schulgesellen] für der jugend eine probelection thun lassen, daraus man zu spürend habe, ob auch sie der jugend nützlich sein mügen, richtig und deutlich die zu unterweisen 1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 445 Faksimile daß sie [angehende Lehrer] ... eine probe-lection in der kirche singen, und hiernechst eine unterrichtungs- oder lehr-probe bey den kindern in der schule ... machen müssen 1763 Preußen/SchulO.(Vormbaum) III 545 Faksimile zu welchem ende er [examinandus] ... eine oder nach befinde…