Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Probelektion
Probelektion, f.
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sol man sie [schulgesellen] für der jugend eine probelection thun lassen, daraus man zu spürend habe, ob auch sie der jugend nützlich sein mügen, richtig und deutlich die zu unterweisen1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 445 Faksimile
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daß sie [angehende Lehrer] ... eine probe-lection in der kirche singen, und hiernechst eine unterrichtungs- oder lehr-probe bey den kindern in der schule ... machen müssen1763 Preußen/SchulO.(Vormbaum) III 545 Faksimile
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zu welchem ende er [examinandus] ... eine oder nach befinden der umstaͤnde mehrere probe-lektionen zu halten angewiesen werden soll1827 Kamptz,Ann. XI 112 Faksimile
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eine probe-lection im untern gymnasium1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 61 Anm. 1 Faksimile