Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Privatsatisfaktion
Privatsatisfaktion -fact- rechtssprachl: Genugtuung (durch Entschuldigung u/od Entschädigung) in zivilrechtlichem Rahmen (außerhalb der dienstherrlichen Disziplinarmaßnahmen) Da der Schauspieler Herr Becker, wegen des während der Vorstellung begangenen Excesses [ Ohrfeige für die ihn heftig provozierende Frau Beck ] , durch seinen Arrest auf der Hauptwache, die verdiente Correction erlitten hat; so ist nunmehr..Mad. Beck..eine wöchentliche Gage inne zu behalten, wodurch der Vorgang, so weit er in die Aufsicht der Oberdirection des Theaters einschlägt, erledigt wird. Sollte übrigens Mad. Beck, …