Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Privatobrigkeit
Privatobrigkeit, f. zu Obrigkeit (I) nicht-landesherrliche, private Herrschaft vgl. Privatherrschaft (I) werde ihr kaiserliche majestät ... selbst notwendig zu sein finden, die untertanen mit ihren beschwerungen eher nicht zu hören oder gegen die privat-obrigkeiten prozeß anstellen lassen ... ehe nicht die anfänger dieses aufstands genannt [würden] 1595 Grüll,Bauer 19 [Nennung mehrerer Herrschaften in Böhmen] und dergleichen mehr privat obrigkeiten 1659? QFSchleswHG. 33 S. 194 diese [prästandis] nun bestehen ... c) auch in dem, was an privat-obrigkeiten von den unterthanen zu entrichten 1710 A…