Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Privatnutzen
Privatnutzen, m. vereinzelt auch -nutz privater Vorteil die kirchenhöfe soll niemand zu seinem privatnutz einziehen, sunder dieselbige nießung soll dem pfarrer oder mesner ... gelassen werden 1576 Pfalz-Neuburg/Sehling,EvKO. XIII 217 Faksimile ifg. sonsten davon keinen einigen heller zu dero privatnuzen begehren 1607 WürtLTA.² II 651 daß hierunter [Korneinfuhr] kein privatnutzen und unterschleif gesuchet ... werde 1645 ProtBrandenbGehR. III 269 Faksimile dieweill aber hierbey verspuͤret wird, das vormahlß von den procuratorn die parteyen von der guͤte abermahnet, vnd vmb ihres privat nutzens w…