Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Prinzipalsache
Prinzipalsache, f. Hauptstreitpunkt in einem Prozeß bdv.: 1Hauptsache (II) vgl. Prinzipal (II 3) alls dann sol erstlich in der ersten principall sachen vnd dann auff die reconuention das ist im widerrechten der krieg befast ... werden 1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 21 so aber die vorgetragen vrsachen von den wilkuͤrlichen richtern vortraͤglich erkandt wuͤrden, soll die principal sach vor dem ... raht als oberherrn verhoͤrt vnd entscheiden werden 1570 KölnStat. I 160 Faksimile insbesonderheit sollen sich die advocati dabey durchaus mit keinen dilatorischen exceptionen, zu verschleppung der pr…