Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Prinzipaldebitor
Prinzipaldebitor, m. wie Prinzipalschuldner da die bürgschafft auf eine gewisse zeit ... gestelt, dieselbige zeit verflossen und der principal-creditor darüber ohne und außer des bürgen wissen ... mit dem principal-debitore auf weitter termin ... handlet, ... so würdet dadurch der bürg von der bürgschafft entlediget 1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 26 § 12 daß ein jeder [der buͤrgen] nicht mehr als seine quota zu erlegen schuldig, ohne da einer oder ander unter den mitbuͤrgen insolvent oder unzahlbar befunden, auf welchen fall die andern dessen strang sollen auf sich nehmen und bezahlen, und was si…