Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Prinzipaldebitor
Prinzipaldebitor, m.
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da die bürgschafft auf eine gewisse zeit ... gestelt, dieselbige zeit verflossen und der principal-creditor darüber ohne und außer des bürgen wissen ... mit dem principal-debitore auf weitter termin ... handlet, ... so würdet dadurch der bürg von der bürgschafft entlediget1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 26 § 12
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daß ein jeder [der buͤrgen] nicht mehr als seine quota zu erlegen schuldig, ohne da einer oder ander unter den mitbuͤrgen insolvent oder unzahlbar befunden, auf welchen fall die andern dessen strang sollen auf sich nehmen und bezahlen, und was sie also erlegt, aus der principalen-debitoren redesten guͤtern wiederum fordern, und ihnen darzu schleunig ... verholfen werden1623 StapelholmConst. 636 Faksimile
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das erste [Recht der Bürgen] ist ... beneficium excussionis, kraft dessen die buͤrgen zur bezahlung nicht moͤgen angestrenget werden, ehe und bevor des principal-debitoren ganzes vermoͤgen ... untersucht, und daß derselbe nicht bezahlen koͤnne, befunden worden1650 EstRitterLR. 355 Faksimile
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ein rück- oder schadloss bürge, ob er gleich dem beneficio excussionis abgesaget, mag doch nicht belanget werden, es seyn dann des principal debitoris güter ... ohnzahlbar befunden1658? Mevius,MecklLREntw. 790 Faksimile
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daß wo der principal debitor ... sich ... nachlaͤssig erzeigen solte, wir als selbst-schuldner vor das capital, zinnsen, unkosten und schaͤden ... hafften wollen, mit ... begebung aller derjenigen exceptionum und reichtlichen wohlthaten, denen unser principal-schuldner entsagt1721 KlugeBeamte IV 107 Faksimile