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Präjudīz

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Präjudīz

Bd. 16, Sp. 258
Präjudīz (lat. praejudicium. Präjudikat, »vorausgegangenes Urteil«), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf die man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize des Reichsgerichts als Haupterkenntnisquelle des Gerichtsgebrauchs von Wichtigkeit. In Deutschland werden Präjudizsammlungen nur von Privaten herausgegeben, in Österreich werden wichtige Präjudize des Reichsgerichts durch dieses in dem sogen. Judikatenbuch veröffentlicht, wodurch zweifelsohne sehr viel zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung beigetragen wird. Gegenwärtig (1907) wird vom Reichsgericht in Leipzig eine Präjudiziensammlung aller seit 1900 ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts für den Gebrauch der Mitglieder des Reichsgerichts ausgearbeitet. Außerdem bedeutet P. Rechtsnachteil, womit die Nichtbefolgung einer amtlichen Auflage, die Versäumnis eines Termins oder einer Frist bedroht ist; daher präjudiziell laden, unter Androhung eines Rechtsnachteils laden. In der kaufmännischen Sprache versteht man unter P. den Nachteil, der aus der Übernahme einer Verbindlichkeit erwächst, aber auch die Verbindlichkeit (Bürgschaft, Haftpflicht) selbst; daher die Wendung »ohne mein P.«, um auszudrücken, daß man die Übernahme eigner Verbindlichkeit ablehne. Präjudiziert heißt ein Wechsel, der wegen Verjährung oder wegen Unterlassung rechtzeitiger Protesterhebung ungültig ist.
1398 Zeichen · 12 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    PräjudizN.

    Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)

    Präjudiz, N., ›Vorentscheidung, vorausge- gangene Entscheidung, ein früheres Urteil in derselben Rechtsfrage‹, 17. Jh. (…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Präjudiz

    Goethe-Wörterbuch

    Präjudiz je einmal ‘Praejudiz’ u ‘Präjuditz’ a jur: für spätere Rechtsfälle maßgebliches od beachtenswertes Vorurteil ei…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Präjudīz

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Präjudīz (lat. praejudicium. Präjudikat , »vorausgegangenes Urteil«), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrung…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit praejudiz

5 Bildungen · 5 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

praejudiz‑ als Erstglied (5 von 5)

Präjudizialfrage

GWB

Präjudizialfrage eine (wichtige) Vorentscheidung betreffende Frage Daß die Ausführung meines Denkmals..gestockt hat, ist mir angenehm, denn …

Präjudizialfrist

GWB

Präjudizialfrist jur; verbindlich festgesetzte Zeitspanne für einen gerichtlichen Vorentscheid [ betr Rechtsstreit Goldschmidt gegen Steitz …

Präjudiziālklage

Meyers

Präjudiziālklage wurde früher vielfach und heute noch in Österreich die Feststellungsklage (s. d.) genannt, Präjudizial-Inzidentklage die Fe…

Präjudizialtermin

GWB

Präjudizialtermin überwiegend -ic-, auch prae-; Getrenntschr, mehrf Kleinschr jur; vor der eigentlichen Klage liegender, vom Gericht anberau…

präjudizieren

GWB

praejudiz·ieren

präjudizieren -(c)ir-, meist prae- jur: zum Nachteil, zum Schaden gereichen, beeinträchtigen 1) ; nur in Rechtsanwalts-Eingaben So können de…