Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Präsidentenamt
Präsidentenamt, n.
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mit doctor Johanne Aurifabro, den ich [Hzg. Albrecht] zum praesidentenampt ... beruffen1554 BlWürtKG. 57/58 (1957/58) 277
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[es] soll aus den dreien zum consistorio verordneten, politischen, gelehrten männern einem ... das präsidentenambt und directorium des consistorio befohlen werden1588 Regensburg/Sehling,EvKO. XIII 514 Faksimile
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welcher [Graf von Hohenzollern] sein præsidenten-amt resignirt [hat]1613? Moser,StaatsR. VIII 145 Faksimile
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solle auch, was die session betrifft, under baiden unsern als dem hofkriegs- und dem hofcammerpräsidenten ... derjenige, welcher ehender zu seinem presidentenambt und dienst angenumben ..., dem andern alzeit vorgehen1615 Fellner-Kretschmayr II 406 Faksimile
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[Amtseid:] so will ich auch meinem präsidentenamt inhalts der künftigen instruction ... redlich vorstehen1750 ActaBoruss.BehO. IX 46
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das cammergericht selbst schrieb an den kaiser, daß nach der uralten observanz bei diesem gericht jederzeit solche grafen und freiherrn das praͤsidenten-amt versehen haͤtten, welche entweder selbsten staͤnde des reichs, oder zum wenigsten aus dergleichen grafen- und herren stands familien, so siz und stimme auf dem reichstag noch wuͤrklich haͤtten, entsprossen gewesen seyen1789 Kerner,RRittersch. III 98 Faksimile
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Kursachsen wuͤnschte, daß wechselweise das praͤsidentenamt [des Reichshofrats] einem katholischen und evangelischen herrn aufgetragen werden moͤchte1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 564 Faksimile