Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Postwagen
Postwagen, m.
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ab- und zugehende fuhren, fracht-, post- und andere wagen, fleißig zu visitiren1683 CCMarch. IV 1 Sp. 845 Faksimile
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die ... fuhrleute [haben] ... sich nicht zu unterstehen, an denen gewöhnlichen post-tagen personen ... aufzunehmen, es sey dann, daß der königl. postwagen besetztet wäre1710 ZHarz 6 (1873) 187
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entweder des ordinari post-wagens oder ... der extra posten sich zu bedienen1720 HessSamml. III 825 Faksimile
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dass die ... postfuhren gegen ... poenalisirte verbotter ... mit ihren postwagen ... directe nach ihrer wohnung hinfahren thaten1733 DürenWQ. 336 Faksimile
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K. B. ... kondukteur beim kaiserlichen postwagen in F.1782 FriedbergGBl. 14 (1939/42) 251
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Wiesloch. posthalterei K. ... 1 halbgedeckte viersitzige kutsche, 1 offene kalesche, 1 postwagen1783 Löffler,BadVerkehr 507
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causae domini, sind postfrey, und muͤssen auf den postwaͤgen ohne weigerung angenommen werden1797 KurpfSamml. V Reg. 33 Faksimile
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der postwagen kommt von S., und geht nach C. ab1808 WürtStaatsHdb. 197 Faksimile
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das fahrende postwesen (postwagen)1817 Klüber,ÖffRecht 589 Volltext und Faksimile
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habe ich unterm 10. hornung dieses jares durch den constanzer postwagen ein exemplar des i. bandes meines liedersaals nach B. ... übermacht1820 ZWestf. 95, 1 (1939) 54
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so bleibt bei diesen posten auch der bisherige satz des personengeldes ... unveraͤndert, als die zweispaͤnnigen postwagen den reisenden nicht diejenigen bequemlichkeiten gewaͤhren, die sie in den drei- und vierspaͤnnigen wagen haben1827 Kamptz,Ann. XI 88 Faksimile