Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Postreiter
Postreiter, m.
-
dat eyn rath scholde der stat W. affsenden doerch den poest ryder J.1572 MLiv. IV 213 Faksimile
-
M. S., postreuters bericht wegen der gemachr ufm schloß E.1584 AnnNassau 56 (1936) 132
-
du woͤllest gemelte ordnung allen ... postmeister, postreuttern ... vorlesen1622 Reyscher,Ges. XII 891 Faksimile
-
auf eine meile wegs ist nicht mehr als 1 stunde ... zu gebrauchen; dazu wird der briefe abgangs- und ankunftszeit verzeichnet und ... nachlässige ... gestraft; welches dann den postreutern fleißig muß vorgelesen werden1656 Pommern/Isaacsohn,PreußBeamte II 133
-
jedoch sollen auf den aͤußersten fall, die postreuter ... durch diejenigen buͤrger, so sonst ... pferde halten, um das von denen beamten zu entrichtende lohn fortgebracht ... werden1661/1794 Schwarz,LausWB. IV 42 Faksimile
-
da es solche fuß-laͤuffer gemeinlich den post-reutern selbsten in der geschwindigkeit zuvor thun1689 Valvasor,Krain I 130 Faksimile
-
daß der post-reiter oder bothe, bey seiner ersten zuruͤckkunfft ... entweder das angesetzte porto, oder an dessen statt die briefe und paquete ... ohnfehlbar zuruͤck bringen solle1699 CCMarch. IV 1 Sp. 860 Faksimile